Viele der teils bedauerlichen Vorschriften gäbe es wohl erst gar nicht, wenn sich alle vernünftig verhielten.
Diese Aussagen zur Rechtssituation in Schleswig-Holstein finde ich ziemlich befremdlich und mag ich kaum glauben:
Zitat:
Gänzlich verboten ist es in Schleswig- Holstein, Hunde mitzunehmen in Kirchen, Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser, in Theater, Lichtspielhäuser, Konzert-, Vortrags- und Versammlungsräume sowie in Badeanstalten, auf Kinderspielplätze und Liegewiesen. - See more at: https://www.kanzlei-sbeaucamp.de/lei....9F2EkPp4.dpuf
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Ein Kranker auf dem Sterbebett im Krankenhaus darf seinen Hund nicht mehr sehen? Kindern in Kindergärten und Schulen darf man den Umgang mit Hunden nicht vor Ort praxisnah vermitteln? Blinde mit Begleithund dürfen alle genannten Einrichtungen nicht mehr besuchen?
Ist das in Schleswig-Holstein tatsächlich so?