Zitat:
Zitat von Kurt Weinmeister
Danke für den Artikel
Deine Interpretation ist mir jetzt allerdings zu tendenziös.
Hier treffen verschiedene Rechtsnormen aufeinander, die alle separat "bepreist" werden.
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Viele (Geld-)Strafen sind (bewusst) so gering gehalten, das jene Gesetze und Vorschriften einfach zahnlose Papiertiger sind - insbesondere dann, wenn Firmen involviert sind. Die gesetzlichen Strafzahlungen werden einfach mit in das bewusste Fehlverhalten mit eingepreist. Sieh' der Realität einfach entgegen.
Solche "bis zu" Formulierungen sind lediglich ein
juristischer Kniff um die eine Seite abzuschrecken und die andere Seite mit dem unteren Strafmaß aus einem Verfahren herauskommen zu lassen - gute Anwälte vorausgesetzt.
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Grüße, meshua