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Zitat von meshua
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Danke für den Artikel
Deine Interpretation ist mir jetzt allerdings zu tendenziös.
Hier treffen verschiedene Rechtsnormen aufeinander, die alle separat "bepreist" werden.
Petzen an sich ist keine Straftat, allerdings ist der Diebstahl von Daten mit einer solchen verbunden. Daraus lässt sich jetzt für mich aber nicht ableiten, dass Petzen unerwünscht ist.
Der Pfeifenbläser ist a.) unerkannt, und b.) wäre es laut Artikel eher unwahrscheinlich, dass er mit der Höchststrafe zu rechnen hätte.
Die 218 Euro für den Datenschutzverletzer könnten sich auch noch auf 10.000 Euro erhöhen, wenn grobe Fahrlässigkeit im Spiel ist.
Ab dem 25.5. fallen die Strafen dann allerdings rigoroser aus. Bis zu 4% Jahresumsatz kann ein Milliarden Google/Facebook/etc schon hart treffen.
HTTPS einzurichten ist jetzt nicht wirklich der Aufwand und ich hatte die Frage auch schon einmal hier gestellt.