Ich habe nicht wirklich Ahnung, musste mich aber aus aktuellem, eigenen Anlass damit befassen.
Vielleicht so viel dazu: Du kannst immer nur einen Hauptarbeitgeber haben. Bei dem hast Du irgendeine Steuerklasse 1 bis 5. Nachzahlungen, die auf einen Zeitraum ausgestellt sind, wo Du schon beim neuen Arbeitgeber warst, müssen nach Steuerklasse 6 versteuert werden. Die ist wie die 1, aber ohne Grundfreibetrag. Theoretisch könntest Du auch Hauptarbeitgeber und Zweitarbeitgeber für den Auszahlungsmonat wechseln, aber wozu? Über den Lohnsteuerjahresausgleich egalisiert sich das wieder.
Im Zweifelsfall kennt sich der Steuerberater damit aus und weiß vielleicht noch den einen oder anderen Kniff, gerade, wenn Dein Jahreseinkommen stärker schwanken sollte...
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Gruß
André
Geändert von Erster (30.08.2015 um 19:07 Uhr)
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