Zitat:
Zitat von tgroesschen
In der Regel sind das Warenrückläufer, schonmal ausgepackt, vielleicht leicht beschädigter Karton.
Aber wenn der Preis stimmt, sollte es kein Hinderungsgrund sein.
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Sehe ich auch so. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt bestehen.