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Alt 30.07.2018, 13:00   #2343
C47
 
 
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Beiträge: 43
Zitat:
Zitat von tgroesschen Beitrag anzeigen
In der Regel sind das Warenrückläufer, schonmal ausgepackt, vielleicht leicht beschädigter Karton.

Aber wenn der Preis stimmt, sollte es kein Hinderungsgrund sein.
Sehe ich auch so. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt bestehen.
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