In welchem Zusammenhang ist das mit dem Wachschutz gemeint?
Bei Aufnahmen vom öffentlichen Bereich ausserhalb eines Geländes, oder heimliche Aufnahmen auf dem Gelände?
Solang man sich ausserhalb bewegt, haben sie doch keine Handhabe...
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LG von der Küste, Heiko
Geändert von heischu (25.11.2014 um 19:42 Uhr)
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