moin,
Zitat:
Zitat von steve.hatton
... ich zB bei einem Interessenten der bei mir auf eine Insertion hin nach Unterlagen frägt und Informationen zu einem Artikel/Objekt/Produkt erwünscht um Zustimmung bitten muss seine Daten aufnehmen und speichern zu dürfen. ...
|
warum?
Zitat:
Zitat von DSGVO Art.6 (1) b)
die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
|
verschafft Dir eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, mehr brauchst Du nicht.
Mit einer Einwilligung stellst Du Dich unnötig schlechter als Du es ohne bist, denn die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden und hat Vorrang(!), auch wenn so ein Widerruf wirkungslos ist, weil z.B. wegen der von Dir anzuwendenden Nachweispflichten gar nicht gelöscht werden darf. Eine Einwilligung braucht es nur für -böse formuliert- unnötige Verarbeitung personenbezogner Daten, zur Vertragserfüllung usw. braucht es keine Einwilligung (da ohne Adresse z.B. der Händler nicht liefern kann usw. usf...)
Auch über 40 Jahre nach Erlass des
BDSG (wie Frank schon schrieb, die
DSGVO basiert in weiten Teilen auf dem BDSG) kreisen jede Menge falscher Behauptungen.
@all: lest doch bitte erst den Text eines Gesetzes oder einer Verordnung oder eines Urteils, bevor darüber geschimpft wird. Es gibt schlechte Gesetze/Verordnungen/Urteile, aber die meisten sind durchaus vernünftig.
-thomas