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Alt 20.06.2018, 07:26   #489
Dat Ei
 
 
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Moin Wolfgang,

Zitat:
Zitat von About Schmidt Beitrag anzeigen
Man braucht nur lange genug zu warten, dann erspart man sich das Antworten
vielen Dank für die selektiven und dem Kontext gerissenen Zitate. Sie zeigen, dass Du weder in der Materie steckst, noch die Kontexte überrissen hast. Aber nochmal extra für Dich:

Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung ("Impressumspflicht") stammt aus dem Telemediengesetz aus dem Jahr 2007 und hat von daher nichts mit der EU-DSGVO zu tun. Diese Anbieterkennzeichnung kann personenbezogene Daten enthalten. Diese unterliegen natürlich wieder der EU-DSGVO. Das wirft Fragen für Dritte auf, die z.B. diese Webseiten verarbeiten, katalogisieren etc. pp. Diese Fragen können z.B. lauten:

- "Wie gehe ich mit dem Anrecht auf Auskunft um?"
- "Wie gehe ich mit dem Anrecht auf Änderung um?"
- "Wie gehe ich mit dem Anrecht auf Löschung um?"

Ich bleibe auch bei meinem Statement, dass das Gros derer, die sich im April 2018, also gut 22 Monate nach Inkrafttreten, über diese der EU-DSGVO aufgeregt haben, auch bereits vorher ein Problem mit der Umsetzung des BDSG hatten.

Aber wenn Dich das Thema so interessiert und so umtreibt, dann kannst Du ja mal im eigenen Unternehmen anfangen aufzuräumen. Das gehört seit Jahrzehnten traditionell zu den größten Adresshändlern der Republik.


Dat Ei
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