Mit dem "Kauf" einer Software auf einem Datenträger ist man nicht Eigentümer der Software geworden, sonder lediglich zur Nutzung derselben berechtigt. Eine Veräußerung des Nutzungsrechtes bedarf der Zustimmung des Eigentümers. Eine Zustimmungspflicht besteht nicht. Die Erstellung einer neuen Zugangsberechtigung und Aktivierung durch den Eigentümer (Lizenzgeber) für einen dritten kann dieser berechnen. Die Kosten dafür können sehr wohl einige Hundert € betragen und unterliegen den Gesetzen der freien Marktwirtschaft.
Geändert von KHD46 (20.02.2017 um 10:58 Uhr)
|