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Alt 25.08.2016, 12:23   #23
ha_ru
 
 
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Zitat:
Zitat von aidualk Beitrag anzeigen
Irgendwo hatte ich mal gelesen, die 'Panoramafreiheit' beschränkt sich auf die Höhe eines ausgestreckten (echten ) Arms.
Hallo,

das bezieht sich darauf, dass man nicht auf Leitern stehen darf um in Gärten etc. reinzufotografieren.

Zitat:
Dem Privileg unzugänglich sind nach der ganz herrschenden Meinung jedenfalls Perspektiven, die sich erst durch den Einsatz von Hilfsmitteln wie Leitern, Flugzeugen oder Helikoptern oder durch Wegdrücken oder Durchbohren von Hecken[58] eröffnen. Desgleichen soll nach ebenfalls ganz herrschender Meinung auch für Ansichten gelten, die unter Zuhilfenahme von Ferngläsern oder Teleobjektiven entstanden sind. Der Bundesgerichtshof verneinte entsprechend für die Aufnahme eines urheberrechtlich geschützten Gebäudes vom Balkon eines gegenüberliegenden Hauses (zu dem jeder auf Wunsch einen Schlüssel erhielt) die Anwendbarkeit von § 59 UrhG schon deshalb, weil diese „Teile des Gebäudes zeigt, die von dem Weg, der Straße oder dem Platz aus nicht zu sehen sind“. Ob vor diesem Hintergrund eine Kamerainstallation auf dem Dach eines Fahrzeugs, die das Straßenbild aus 2,90 Metern Höhe aufnimmt (Google-Street-View-Fahrzeuge), noch den Blick von der öffentlichen Straße bzw. dem öffentlichen Platz aus wiedergibt und insoweit das Privileg aus § 59 UrhG entstehen lässt, wird in der Literatur kontrovers diskutiert, zumeist aber verneint.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit

Streng genommen ist das Bild von Gottlieb somit nicht durch die Panoramafreiheit gedeckt bzw. zumindest ist es strittig. Im Falle von öffentlichen Bauwerken denke ich aber, dass es keine so enge Auslegung zur Anwendung kommt wie bei privaten Gebäuden.

Hans
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