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Zitat von Dat Ei
die deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Voßhoff hält namentliche Klingelschilder für unbedenklich und keinen Verstoß gegen die DSGVO.
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Nuja, es geht ja nun erst einmal um die österreichische DSGVO. Und die ARGE Datenschutz in Österreich kann ich nicht beurteilen, aber dass das panische Amateure sind, glaube ich jetzt erst einmal nicht.
Der Name des Mieters ist ja bestimmt zuvor einmal durch ein EDV System gegangen, aus dem dann die Herstellung und Anbringung des Klingelschilds angetriggert wurde. Da kann man schon was draus drehen, ist sozusagen ein nicht-autorisiertes analoges Datenleck der digitalen Mieterstammdatenverwaltung.
Stephan