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Zitat von Dat Ei
Moin, moin,
die deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Voßhoff hält namentliche Klingelschilder für unbedenklich und keinen Verstoß gegen die DSGVO. Mal wieder viel Hype um nichts. Ich weiß nicht, ob diese Wellen der Fehlinterpretationen Folge von Unkenntnis oder gezielte Angriffe auf die DSGVO sind.
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Und ich halte als Barista-Experte "Caffè Latte" für den Gesündesten unter allen.
Es erstaunt mich immer wieder, das triviale juristische Fälle Jahre für Entscheidungen benötigen - und hier findet Frau Voßhoff nach wenigen Stunden bereits DIE Antwort. Respekt!
Hier hat der Vermieter das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das
Persönlichkeitsrecht verletzt: Er darf nicht einfach einen fremden Namen mit ortsbezogenen Informationen verbunden öffentlich verbreiten. Bei Veröffentlichung von KfZ-Kennzeichen wurde schließlich bereits festgestellt [1]:
"Eine Persönlichkeitsverletzung liegt vor, wenn im Bild nicht nur das Kennzeichen zu sehen ist, sondern beispielsweise auch die Hausnummer, die Adresse oder der Name des Halters."
So eine "Briefkastenbatterie" ist eine analoge, öffentliche Namensdatenbank, welche
personen- und ortsbezogene Informationen für jederman zugänglich bereithält.
Grüße, meshua
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[1]
https://www.medienrecht-urheberrecht...et-nennen.html