Zitat:
Zitat von eac
... dann handelt es sich meiner Meinung nach um Wettbewerbsverzerrung.
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Wenn du es nachweisen kannst verstößt Amazon gegen das Wettbewerbsrecht, weil es sich um ein Lockvogelangebot handelt & irreführend ist. Wer sich gern streitet -> Solche Verstöße können dann von den Verbraucherzentralen verfolgt werden. (Bringt aber meistens nichts bei Handelsriesen)