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Alt 14.06.2018, 14:44   #478
ha_ru
 
 
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Beiträge: 2.743
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Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
Moin Stephan,

bei der Diskussion bin ich bei Dir, aber die Interpretation, dass eine IP ein personenbezogenes Datum ist, ist älter als die DSGVO. Selbst wenn eine IP persönlich und mindestens über eine längere Zeit konstant wäre, ist die Rückwärtsauflösung von der IP zur konkreten Person für Normalsterbliche kaum möglich.

Dat Ei
Da bin ich mir nicht so sicher.

Beispiel:
In einem anderen Forum ist es untersagt, Mehrfachaccounts zu führen. Bei Verdacht (z.B. gleiche Ausdrucksweise, gleiche Schreibfehler...) konnte der Moderator an die Systemadmins eine Anfrage stellen, was passierte wenn man den verdacht hatte, dass da Scheindiskussionen geführt wurden, um so z.B. versteckte Werbung zu machen. Die Admins haben dann Beiträge und IP-Adressen gematched und wenn der Benutzer aktiv genug war, kamen da statistisch signifkante Auffälligkeiten zutage. Und bei Verwendung von Namen, Aufenthaltsorten etc. konnte man in Einzelfällen sogar die Person mit hoher Wahrcehinlichkeit identifizieren. Erschreckend zu erfahren, was da so möglich ist.

Nach ein paar Tagen war dann fast immer ziemlich klar, ob der Verdacht zutrifft oder nicht.

Und dann sind dann noch die Fälle, bei denen mit statischen IPs gearbeitet wird. Wie soll man das in einer Verordnung unterscheiden?

Hans

Geändert von ha_ru (14.06.2018 um 14:47 Uhr)
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