Zitat:
Zitat von Dat Ei
was ist daran nicht praktikabel? Kein Website-Betreiber ist gezwungen, Plugins zu nutzen, die IPs und andere Daten der Site-Besucher an Google und Co. weiterzuleiten.
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Es ist schon einmal denkbar dämlich, dass diese eine BGH Gerichtsentscheidung aus 2017 IP Nummern allein schon zu personenbezogenen Daten gemacht hat. Wer besitzt schon eine persönliche IP Nummer? Das ist so, als ob man eine Postleitzahl für sich allein schon zu personenbezogenen Daten machen würde.
Auch da hätte der Gesetzgeber in der DSGVO sicherlich korrigieren bzw. konkretisieren können, hat er aber nicht und kann er offentsichtlich aufgrund der kollektiven intellektuellen Fähigkeiten der Protagonisten auch nicht. Kluge Köpfe werden halt keine Politiker mehr dieser Tage.
Stephan