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Alt 04.04.2018, 08:49   #24
Pedi
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Grünberg (Hessen)
Beiträge: 2.759
Die DGSVO hat vieles aus dem alten Bundesdatenschutzgesetz übernommen. Auch früher durfte ich Einzelpersonen nicht ohne deren Einverständnis fotografieren. Aber Menschen vor einem Denkmal darf ich fotografieren. Dss ist weiterhin durch die Panoramafreiheit gedeckt.

Aber ja, neu ist, die Strafen bei Verstößen sind wesentlich höher. Das mag ein Grund sein warum sich viele über die neuen Gesetze (DGSVO und BDSGneu) aufregen.

Auch muss ich (Vereinigung, Verein, Unternehmen) jetzt eine Risikobewertung für meine Datensammlungen, auch auf dem Papier, erstellen.

Wichtig ist auch für viele, wenn ich eine Einwilligung zur Datenverarbeitung gegeben habe, kann ich diese auch wieder wiederrufen. Das gilt aber nur für die Daten die ohne rechtliche Grundlage erhoben werden.
Unser Verein darf für Vereinszwecke die Daten verwenden.

Ich finde es in Ordnung, dass der Wildwuchs eingedämmt wird. Es ist halt nicht alles in unserer Gesellschaft erlaubt. Ich als Indvidium habe auch meine Rechte.

Viele Grüße
Petra
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Das warten hat ein Ende. Jetzt fängt die Arbeit an.
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