Zitat:
Zitat von ha_ru
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Fall 1: Meiner Meinung nach eindeutig nicht erlaubt
Fall 2: Eventuell erlaubt nach § 23 KUG, wobei ich die Veröffentlichung des Gruppenfotos als sehr problematisch ansehe, weil es für mich nicht Teil der Veranstaltung an sich ist....
Hans
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So ist im Moment auch mein Verständnis dafür. Aber vllt. haben andere auch noch eine andere (begründete) Meinung?