Zitat:
Zitat von HoSt
EdT: Einen Schriftsatz des Rechtsanwaltes von über 200 Seiten zu lesen ist für einen normalen Menschen unmöglich. Alleine dafür müsste man noch zusätzlich Schmerzensgeld einklagen...
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Hallo,
ein befreundeter Rechtsanwalt hat mir dazu mal erklärt, dass viele Juristen eine bestimmte Seitenanzahl je 1.000 € Streitwert hinterlegt haben. Es gibt dann Absätze zum Füllen ohne relevantem Inhalt (für den Mandanten) und Absätze mit relevantem Inhalt.
Hans