Moin, moin,
Zitat:
Zitat von cbv
Die Kopien kannst Du nach Veräußerung der physikalischen Medien behalten, darfst sie dann aber eben nicht mehr weitergeben. Die Kopien dürfen folglich nur noch im privaten Rahmen aufgeführt werden.
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was unterscheidet dann die legale von der illegalen Kopie? Wie willst Du den Nachweis führen, dass Deine Kopie auf einem Originaldatenträger basiert, den Du besessen hast?
Dat Ei
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"Wennde met dr Hääd löufs, häsde immer e Aaschloch vürm Jeseech." (Zitat Gerd Köster)
"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."