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Alt 03.04.2018, 23:10   #17
The Norb

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Zitat:
Zitat von ha_ru Beitrag anzeigen
Hallo Rico,

Artikel 4 den Du zitierst dient zu Begriffsbestimmungen, der von mir zitierten Artikel 2 definiert den Anwendungsbereich und dort wird der "private Gebrauch"explizit ausgenommen.

Gesetze ohne Beachtung des Aufbaus und der Stellung der Artikel/Paragraphen auszulegen geht regelmäßig daneben, selbst mit ist es manchmal nicht ganz klar. In diesem Fall aber schon.

Hans

Ja gut,

diesen Abschnitt 2 hattee ich ja auch "zitiert" auf die Gefahr hin, das ich mich wiederhole

Zitat:
Art. 2 Absatz 2c: Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten ... durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten
Das heisst doch:

Deine Famile darfst du noch fotographieren.
Deine Familie in der Eisdiele, wenn andere Leute mit im Bild sind, nicht mehr.
D.h. - Moment - für ausschließlich persönliche Zwecke schon,
also du darfst das Bild in dein Fotoalbum kleben.

Stellst du es bei Social Media ein - was viele heute ja jeden Tag machen,
verlässt du diesen engen Bereicht und bist ja "öffentlich".

So etwas könnte man in Zukuft also nicht mehr machen
Bzw. um Umkehrschluss: Wir sind alle von der neuen Regelung betroffen


Zitat:
Zitat von MaTiHH Beitrag anzeigen
Nur die Profis müssen im Zweifel auf Verlangen einer Privatperson nachweisen, dass sie alle ihn betreffenden Fotos/Daten nach seiner Aufforderung gelöscht haben.

"Die Botschaft hör ich schon", aber wie Goethe schon schrieb:
Mir fehlt im Moment ein wenig der Glaube

Ich finde nichts, wo man das "herauslesen" könnte,
und bei etlichen Fotographen in meinem Umfeld gibt es aktuell wirklich grosse
Besorgnis
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Fotografie mit Blitz und weitere Fototips - hier....
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