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Alt 18.02.2017, 10:43   #15
usch
 
 
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Wenn du die Dinger "für deine Arbeit" benötigst, bist du kein Verbraucher im Sinne von §13 BGB, sondern Unternehmer nach §14, d.h. die Verbraucherschutz-Paragraphen gelten für dich nicht. Als Unternehmer solltest du die gesetzlichen Bestimmungen allerdings selber kennen oder jemanden an der Hand haben, der sich damit auskennt, sonst kriegst du irgendwann noch ganz andere Probleme.

Ich bin jetzt kein Jurist, aber du müsstest den entstandenen Schaden logischerweise nachweisen können (z.B. anhand eines Fotoauftrags, den du genau in der fraglichen Zeit ausführen musst – dann stellt sich natürlich die Frage, was würdest du tun, wenn so ein Ding mal ganz "normal" kaputt gehen würde). Und wenn du den AGB des Verkäufers zugestimmt hast, darf da halt auch nicht drinstehen, daß er nur für Mängel des Produkts selber haftet und nicht für Folgeschäden.
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