Hallo Hans,
über die Regelung zu den Strafen war ich schon gestolpert, Du interpretierst es als max. 10.000.000 EUR, aber nie mehr als 2% des Jahresumsatzes, aber es steht dort ausdrücklich "je nachdem, welcher der Beträge höher ist".
D.h. "Deinem" Verein droht eine Strafe von max. 10 Millionen €, da steht bei mir aber ein gang großes HUCH.
Zum Trost, wenn Dein Getränkeumsatz 1/2 Milliarde € nicht überschreitet, bleibt es auch bei der Obergrenze von 10 Mio. €
Jan
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Geändert von Jan (04.04.2018 um 10:27 Uhr)
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