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Alt 04.04.2018, 10:17   #28
Jan
 
 
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Beiträge: 7.397
Hallo Hans,

über die Regelung zu den Strafen war ich schon gestolpert, Du interpretierst es als max. 10.000.000 EUR, aber nie mehr als 2% des Jahresumsatzes, aber es steht dort ausdrücklich "je nachdem, welcher der Beträge höher ist".

D.h. "Deinem" Verein droht eine Strafe von max. 10 Millionen €, da steht bei mir aber ein gang großes HUCH.

Zum Trost, wenn Dein Getränkeumsatz 1/2 Milliarde € nicht überschreitet, bleibt es auch bei der Obergrenze von 10 Mio. €

Jan
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Geändert von Jan (04.04.2018 um 10:27 Uhr)
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