Ein Profifotograf wird sich auf jeden Fall daran halten müssen, da er ja personenbezogene Daten (Name, Adresse usw.) speichert und eventuell sogar online stellt - egal, ob in einem passwortgeschützen Bereich, wo man sich seine eigenen Bilder (zB. Portraits) anschauen und auch downloaden kann, oder öffentlich.
Nur ich als Privatperson speichere zusätzlich zu den Fotos keine personenbezogene Daten. Daher ist die DSGVO hier nicht anzuwenden!
Aber ein Horror ist es für jeden Verein, denn da werden ja Mitglieder-Daten verarbeitet - da kommt eine Heidenarbeit auf die Verantwortlichen zu.
Mich trifft es im Schulbereich massiv: da ist noch immer nicht klar, ob und welcher Form Schülerdaten (zB. Noten) gespeichert werden dürfen...