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Alt 06.01.2017, 12:49   #2
BeHo
 
 
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 31.991
Händler: Gesetzliche Gewährleistung mit Beweislastumkehr nach sechs Monaten

Hersteller: Garantie = vertraglich vereinbarte Haftung des Herstellers für Fehler

Je nach eigenen oder umfangreich berichteten Erfahrungen würde ich mich an den Händler oder Hersteller wenden.

Während der Gewährleistungs- oder Garantiezeit würde ich von Selbstreparaturversuchen absehen, da diese bei Fehlschlag die Gewährleistungs- bzw. Garantieleistungen gefährden.

P.S.: Bei meinen zahlreichen Sony-Kameras gab es diverse Probleme, aber die Abdeckungen sind alle noch vollkommen in Ordnung.
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(O,o)
/)__) Meine SUF-Bilder / Island-Bilder
-"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung.
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