Zitat:
Zitat von GabiD7
von E nach DU wäre Preisstufe B.
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Ja. Für Einzeltickets ist das klar. Nur bei Tagestickets gibt es da einen kleinen Haken.
Der "Ticketberater" auf vrr.de zeigt zwar an, daß man mit einem Tagesticket B ab Essen fast das gesamte Ruhrgebiet von Duisburg im Westen bis Dortmund-Mitte im Osten erreicht. Das wäre aber eigentlich schon der Geltungsbereich eines C-Tickets. Laut
Tarifbestimmungen Abschnitt 3.2 fällt das Tagesticket in die Kategorie "Zeittickets" (ist ja auch logisch). Laut
Anlage 3 Seite 65 benötigt man für die Relation Essen Mitte nach Duisburg Nord allerdings eine Zeitkarte mit Zentraltarifgebiet 24 oder 34. Weil die Tickets aber bereits mit dem aktuellen Standort bedruckt ausgegeben werden, gibt es die am Automaten nur in Mülheim oder Oberhausen. Es wäre zwar absurd, wenn man erst jemanden in die Nachbarstadt schicken müßte, um da eine Fahrkarte zu kaufen, aber ich habe nirgendwo im Tarifwerk eine Klausel finden können, daß der Geltungsbereich eines in Essen Mitte gelösten Tagestickets – anders als bei einer in Essen gelösten Monatskarte – wirklich bis Duisburg reicht. Das wollte ich mir halt erst irgendwo schriftlich geben lassen, bevor ich 30 Leute zu Schwarzfahrern mache.