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Alt 14.06.2018, 09:25   #471
kromgi
 
 
Registriert seit: 20.06.2016
Ort: Stendals Mitte
Beiträge: 431
Zitat:
Zitat von ha_ru Beitrag anzeigen
...
Fall 1: Meiner Meinung nach eindeutig nicht erlaubt
Fall 2: Eventuell erlaubt nach § 23 KUG, wobei ich die Veröffentlichung des Gruppenfotos als sehr problematisch ansehe, weil es für mich nicht Teil der Veranstaltung an sich ist....
Hans
So ist im Moment auch mein Verständnis dafür. Aber vllt. haben andere auch noch eine andere (begründete) Meinung?
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Gruß
Ole
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