Zitat:
Zitat von Pittisoft
Und wie sieht es bei redaktioneller Verwendung eines Bildes aus das ich als Beifahrer machte wo das Kennzeichen eines Dränglers mit Lichthupe (noch 4 Meter näher und der Herr hätte die Heckklappe öffnen können ) auf der Autobahn zu sehen ist ?
Zum Bild
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Ich sehe hier keine Probleme, sofern der Fahrer auf dem Bild nicht zu identifizieren ist.
Nur die Polizei und die Straßenverkehrsbehörden können personenbezogene Daten daraus ableiten.
Mit der Veröffentlichung dieses konkreten Bildes hat man nach aktueller Rechtslage nichts zu befürchten.