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Alt 11.01.2017, 15:43   #8
jrunge
 
 
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Zitat:
Zitat von Ellersiek Beitrag anzeigen
Was hat denn das Kartellamt mit der UVP und deren Einhaltung zu tun?

Gruß
Ralf
Die UVP ist ja ein unverbindlicher Verkaufspreis, dert Name sagt es eigentlich schon: Unverbindlich.
Dazu Zitat aus Wikipedia:
Zitat:
Mit seiner eigenen Preisangabe kann der Einzelhändler die Verbraucherpreisempfehlung jederzeit unterbieten, um so seine Preisaktivität im Wettbewerb unter Beweis zu stellen, um Sonderangebotsaktionen durchzuführen oder um die Umschlagshäufigkeit bei einem Artikel mit vPE oder seine Lagerräumung zu beschleunigen. Werden empfohlene Preise von mehreren oder allen konkurrierenden Händlern – durch Druckausübung oder aus welchen Gründen immer – eingehalten, besteht die Gefahr, dass ein unerlaubtes Quasi-Preiskartell entsteht.
Und wer ist zur Verhinderung von Preiskartellen zuständig?
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Gruß Jürgen
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