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Alt 12.06.2018, 14:34   #448
Itscha
 
 
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Zitat von dey Beitrag anzeigen
Es würde weitesgehend jede Handyknipserei für FB wieder einschließen. Damit wäre die Stärkung der Rechte von Privatpersonen wieder nichtig.
Natürlich gelten die schon an anderen Stellen normierten Persönlichkeitsrechte auch weiterhin. Was die ungehemmte Verbreitung von Personenfotos auf Facebook durch Dritte auch weiterhin einschränkt. Das ist nach meinem Verständnis aber kein Widerspruch zu dem vorstehend zitierten Passus aus der DSGVO und der Einschätzung, dass die DSGVO für "natürliche Personen bei der Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten" eben nicht gilt.

Diese Einschätzung teile ich (steht ja auch deutlich genug da ;-)). Ob ein damit künftig befasstes Gericht die Wortlaute "natürliche Personen" zur Ausübung ausschließlich "persönlicher oder familiärer Tätigkeiten" genauer umreißt, bleibt abzuwarten.
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Gruß,
Itscha

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