Zitat:
Zitat von The Norb
Wie kommst du z.B. nach wochenlanger Diskussion jetzt darauf, die DSGVO würde für
Privatpersonen nicht "gelten" ?
Selbstverständlich ist das so - die DSGVO betrifft uns alle
Zumindest so viel sollte doch inzwischen klargeworden sein
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Hallo,
da muss ich Dir - nicht zum ersten Mal - widersprechen und nicht zum ersten Mal hier für Dich und alle anderen der entsprechende Passus:
Zitat:
Art. 2 DSGVO Sachlicher Anwendungsbereich
...
Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen einer Tätigkeit,
a ) die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt,
b ) durch die Mitgliedstaaten im Rahmen von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich von Titel V Kapitel 2 EUV fallen,
c)
durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten ,
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Solange da kein Zweifel dran besteht, weil man keinerlei Erlöse mit seinen Fotos generiert wie in dem vorstehenden Fall ist das klar und eindeutig!
Ich glaube nicht mehr dran, dass die Erkenntnis bei Dir ankommt, glaube selbst was Du glauben willst, aber aber bitte verbreite diese Meinung, die keinerlei Stütze im Gesetz hat, nicht penetrant weiter.
Die DSGVO betrifft in der Tat auch Privatpersonen, weil es gerade die Privatpersonen in ihren Rechten stärkt. Aber das hast Du nicht gemeint.
Hans