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Alt 14.09.2018, 07:07   #29
raul
 
 
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Beiträge: 2.040
Zitat:
Zitat von usch Beitrag anzeigen
Ehrlich gesagt frage ich mich, was da an möglichen Missgeschicken noch übrig bleibt.
Finde ich auch!

Ausserdem lese ich bei verschiedenen Anbietern sich anscheinend gegenseitig ausschliessende Konditionen, obwohl immer vom gleichen Sony Pannenschutz die Rede ist. Hier z.B. von Foto Erhardt:
"Die Kosten für die Reparatur des Produkts, ... versehentlichen Missgeschick ...werden übernommen."

Dann Foto Meyer:
"Nicht mit abgedeckt sind Schäden durch unsachgemäße Handhabung"

Ist "Kamera fällt auf den Boden" nicht Teilmenge beider Beschreibungen? Gleichzeitig werden durch die AGBs "Unfälle" und "Erschütterungen" auch noch ausgeschlossen.
Das ist für eine Branche, die sich auf eigenwillige wörtliche Interpretationen in geradezu korinthenexkremierender Art verlegt hat, derart klar und deutlich kommuniziert, dass mein Vertrauen in Versicherungen jeglicher Art, mir im Notfall den Schaden zu ersetzen, wirklich unerschütterlich steigt. Bitte nehmt mein Geld. NOT.

Gruß,
raul
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Narren hasten, Kluge warten, Weise gehen in den Garten. - Tagore
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