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Alt 19.05.2017, 08:38   #160
Rainer B.
 
 
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Beiträge: 199
So, nun habe auch ich mich durch alle Beiträge gekämpft. Interessant, wie unterschiedlich die Sichtweisen sind. Interessant auch, welchen Gerechtigkeitsbegriff einige hier vertreten.

Ich sehe die Dinge (berufsbedingt) eher im Lichte des Rechts.

Hintergrund von rechtlichen Regelungen, die das Halten von Hunden betreffen, ist immer der Schutz der Bevölkerung von Gefahren.

In Schleswig-Holstein ist die Hundehaltung durch Gesetz sehr stark reglementiert. So müssen beispielsweise Hundehalter einen Sachkundenachweis erbringen. Im schleswig-holsteinischen Gesetz über das Halten von Hunden heißt es: "Die erforderliche Sachkunde, um einen Hund zu halten, besitzt, wer aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten den Hund so halten und führen kann, dass von diesem voraussichtlich keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Sie kann insbesondere durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und einer praktischen Sachkundeprüfung mit dem eigenen Hund erworben werden."

Reißt der Hund ein Tier, kann ihn die zuständige Behörde nach diesem Gesetz als "gefährlichen Hund" einstufen. Sie kann den Hund hierzu auch von einem Tierarzt begutachten lassen. Dann benötigt der Hundehalter eine Erlaubnis, die unter bestimmten Voraussetzungen erteilt wird. Unter anderem muss der Hundehalter dann auch eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abschließen.

In Schleswig-Holstein herrscht im übrigen eine weitgehende Anleinpflicht für Hunde. Nach dem schleswig-holsteinischen Waldgesetz sind Hunde im Wald anzuleinen.

Dass sich der Hundehalter unter Umständen auch wegen Wilderei strafbar gemacht hat, steht auf einem anderen Blatt.

Aus meiner Sicht können wir sehr unterschiedliche Meinungen zu dem Thema haben, die aber auf den Fall bezogen ohne Bedeutung sind.

Letztendlich ist es aber Aufgabe der zuständigen Behörde, zu beurteilen, ob der Hund und eventuell auch der Halter eine Gefahr für die Sicherheit der Bevölkerung darstellen.

Dazu wird die Behörde den Sachverhalt ermitteln und prüfen, den Hundehalter anhören, eventuell einen Tierarzt hinzuziehen und dann im Rahmen der rechtlichen Vorgaben entscheiden. Hier hat die Behörde sehr viele Möglichkeiten, die von einer mündlichen Verwarnung bis hin zu einer Geldstrafe und Auflagen für die Haltung reichen. Ist der Hundehalter mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden hat er die Möglichkeit, dagegen zu klagen.

Das ist der richtige Weg, der auch meinem Gerechtigkeitsempfinden entspricht.

Geändert von Rainer B. (19.05.2017 um 13:51 Uhr)
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