Zitat:
Zitat von MaTiHH
Nur weil die Marktschreier länger laut sind heißt es nicht, dass sie mehr recht hätten.
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Zitat:
Zitat von ha_ru
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Die beiden Gruppen muss man strikt trennen, weil auf erstere per Definition die DSGVO keine Anwendung findet.
Hans
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Die Marktschreier werden die Richter sein - und diese werden sich nicht am Tatbestand der zwei beschriebenen Gruppen reiben, sondern an den enthaltenen sichtbaren oder erkennbaren Daten im elektronischen und oder ausgedruckten Bild.
Und sobald sich eine Person benachteiligt fühlt, gilt es, das Gesetz in all seinen Bestandteilen zu beleuchten.
Soweit muß man das Gesetz erst mal überblicken, das es nicht nur um einen dieser Tatbestände geht,
sondern welche Daten, wie geschützt werden müssen.
Und da läßt es sich nicht allein an einer Auslegung festmachen, die privates von öffentlichem zu Trennen versucht.
Bleibt zu hoffen, das die Entscheider in der Politik sich bei der nächsten Vorlage zur Gesetzesänderung auch als Betroffene wieder finden und sich doch mehr Gedanken über den Inhalt machen.