Zitat:
Zitat von conradvassmann
Ich weiss, daß es Selfies sind.
Dann darf jetzt jeder fremde Selfies verwursteln und bis auf Widerruf ins Netz stellen?...
...Ja geht´s noch...
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Das habe ich mich auch gefragt und die Antwort hängt sicher von den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Quelle ab.
Keine Ahnung, wie die nun in den speziellen Fällen ausgesehen haben, aber wenn keine Einschränkungen vorhanden waren, dann wird man die Frage wohl mit "ja, dass darf man nutzen und verwenden" beantworten.
Neben dieser Frage stellt sich die Frage nach dem Recht am eigenen Bild und der künstlerischen Freiheit. Ich bin mir nicht sicher, wie ich da als Richter entscheiden würde. Durch Veröffentlichung der Originalbilder haben sich die betroffenen Personen schon mal so wie abgebildet im Netz präsentiert. Der Künstler hat diese Bilder mit der Symbolik der Stehlen verknüpft, also quasi "nur" eine andere Darstellung gewählt.
Gut, dass ich kein Richter bin und der Künstler durch das Löschangebot versucht, einer Klage aus dem Weg zu gehen.
Den Vergleich mit der Benetton-Werbung fand ich nicht schlecht. Dort, wie auch hier, wurde eine sehr provokante Darstellung gewählt, um auf etwas Aufmerksam zu machen.
Zitat:
..., einen Künstler zu profilieren.
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Dem Künstler hier Profilierungssucht zu unterstellen, halte ich für gewagt. Außerdem, wie ist es mit der Profilierungssucht der Originalbilder-Poster bestellt?
Gruß
Ralf