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Alt 03.04.2018, 17:25   #3
ha_ru
 
 
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Zitat:
Zitat von The Norb Beitrag anzeigen
Wenn das DSGVO so durchkommt, ...
Wie seht ihr das ?
Die DSGVO muss nicht her durchkommen, die ist schon durch und tritt am 25.05.2018 in Kraft.

Ich zitiere Art. 2 Absatz DSGVO:
Zitat:
Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen einer Tätigkeit, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt,
durch die Mitgliedstaaten
a) ...
b) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,
D.h. betroffen sind in erster Linie Fotografen, die gewerblich tätig sind. D.h. auch in der EU darfst Du nach wie vor "privat" Bilder machen, der von Dir verlinkte Artikel heißt nicht ohne Grund "DSGVO und Fotobusiness".

Nichtsdestotrotz ist vor allem die Art und Weise der Einführung der DSVGO für viele kleine und mittelständische gewerbetreibende eine Katastrophe, da selbst bei gutem Willen es einfach für viele nicht möglich ist, zu verstehen was von ihnen verlangt wird. Es fehlt an klaren Ausführungsbestimmungen und Erläuterungen z.B. schon, wie detailliert Vorgänge beschrieben werden müssen. Aber das betrifft wie gesagt vor allem Gewerbetreibende bzw. Freiberufler, nicht aber privat handelnde Personen.

Für Berufsfotografen (wie für viele anderen Berufsgruppen auch) ist z.B. sehr problematisch, dass es ja auch für in der Vergangenheit erfasste Daten gilt. D.h. wenn z.B. Fotos von Personen anlässlich eines Ereignissen wie Konfirmation/Firmung/Diplomfeiern... gemacht wurden und er nicht die richtige Einwilligung hat, dann muss er die vor dem 25.05.2018 löschen. Einfach nachbestellen ist dann nicht mehr.

Hans
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