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Alt 19.04.2018, 09:10   #2143
hpike
 
 
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Das mit der richterlichen Genehmigung bezog sich auf Fotos und das ist sehr wohl richtig. Erst gestern wurde bei uns wieder ein Foto eines vermutlichen Sexualstraftäters von der Polizei veröffentlicht und da steht explizit dabei das die Veröffentlichung erst jetzt durch die richterliche Genehmigung und Anordnung möglich war. Vorher durfte das Foto nicht gezeigt werden. Das war nämlich das dritte mal das der wohl so eine Straftat begangen hatte.
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Gruß Guido
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