Zitat:
Zitat von The Norb
Okay - es ist Europarecht das nun in nationale Gesetzgebung und Rechtsprechung
überführt wird - das ist glaube ich klar
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Falsch, eine EU Verordnung ist in jedem Mitgliedsland unmittelbar anwendbares Recht. Was Du meinst, nennt sich EU Richtlinie (zB Arbeitszeitrichtlinie).
Im übrigen kann ich mich nur den anderen anschließen: der Ausnahmetatbestand regelt es klar und eindeutig: für Hobbyfotografen nicht anwendbar. Punkt. Wer es anders sieht, hat möglicherweise andere Interessen...