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Alt 25.11.2014, 18:57   #5
Ariovist
 
 
Registriert seit: 16.03.2014
Beiträge: 616
Ich kann nicht mehr schlafen seit ich mich mit der Frage beschäftige, ab wann eine Person (bspw bei der Straßenfotografie) ohne vorherige Zustimmung fotografiert werden darf. Konkret: Ist das Anfertigen eines Bildes, bei der eine Person eindeutig zu erkennen ist, schon rechtsmissbräuchlich, oder erst die Veröffentlichung? Wie verhält es sich bei Personen, die einem den Rücken zugewandt haben, das Gesicht nicht zu erkennen ist. Ist diese Person dennoch identifizierbar bspw durch Gewicht, Größe, Kleidung?

Geändert von Ariovist (25.11.2014 um 19:04 Uhr)
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