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Alt 06.12.2018, 09:45   #85
HaPeKa
 
 
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Beiträge: 4.962
Zum Glück sind solche Diskussionen als Privatmann ziemlich überflüssig.
Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter.

Von den physisch gekauften CDs habe ich jetzt nur noch die Booklets. Gilt streng juristisch genommen nicht mehr als Kaufnachweis.

Mittlerweile habe ich aber auch ca. 2'000 runtergeladene Alben aus den verschiedensten Quellen. Den Nachweis zu erbringen, welche davon ich wo gekauft habe, ist z.B. bei Amazon Music noch ziemlich einfach, aber es gibt auch Quellen, die existieren gar nicht mehr. Und wenn ich mich durch PayPal und Kreditkartenabrechnungen wühle, sehe ich zwar, dass ich Musik gekauft habe, aber für welches Album die einzelnen Buchungen sind, ist aus diesen Abrechnungen nicht mehr ersichtlich.

Wie gesagt, als privater Musikliebhaber hat man in der Schweiz von den bösen Rechteverwertern nichts zu befürchten, solange man keine Kopien weiterverkauft.
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