Zitat:
Zitat von Porty
Kann man die eigentlich nicht auf Unterlassung verklagen? "Recht am eigenen Bild"
Ich darf doch auch nicht so einfach jemanden auf der Straße ablichten....
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Vielleicht, wenn du deine Hilflosigkeit nachweisen kannst, weil du gleichzeitig schwer alkoholisiert warst.