Thema
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Erkenntnis des Tages
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19.06.2017, 08:51
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HoSt
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EdT: Einen Schriftsatz des Rechtsanwaltes von über 200 Seiten zu lesen ist für einen normalen Menschen unmöglich. Alleine dafür müsste man noch zusätzlich Schmerzensgeld einklagen...
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Grüße aus dem Taunus
Holger
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