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Alt 11.01.2017, 21:14   #10567
Dat Ei
 
 
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Moin, moin,

der Vertrag, der den Transport des Briefs, Päckchens oder auch Pakets regelt, besteht nur zwischen dem Versender und dem Logistikunternehmen, nicht aber mit dem Empfänger. Damit hat der Empfänger auch keine Ansprüche gegenüber dem Logistiker, sondern nur gegenüber dem Versender. Es obliegt dem Versender, Mängel in der Vertragsabwicklung anzuzeigen oder ggf. Ansprüche anzumelden.


Dat Ei
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"Wennde met dr Hääd löufs, häsde immer e Aaschloch vürm Jeseech." (Zitat Gerd Köster)
"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
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