Hm, im Text auf der Haufe-Seite wird an einigen Stellen explizit auf "Nichtunternehmer" eingegangen, die über den Marktplatz handeln und wie die Aufzeichnungspflicht hier zu handhaben ist.
Ganz so einfach wird das nicht sein, denke ich.
Allerdings scheint mir da reichlich Interpretationsspielraum im Text zu sein.
Da muss man wohl mal die ersten Urteile bzw. Auslegungen abwarten.
Als Nichtjurist kann ich aber nachvollziehen, dass mal wieder Verunsicherung da ist.
Gruß, Dirk
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