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Alt 22.01.2009, 15:57   #108
dbhh
 
 
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Zitat:
Zitat von zync Beitrag anzeigen
Es mag sein, daß man die Herstellergarantie (freiwillige Leistung) verliert, so genau kenne ich die Garantie-Bestimmungen Sonys nicht. Das macht aber nichts. Was man nämlich auf keinen Fall verliert, das ist das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Sofern die Eigeninitiative also nicht ursächlich für einen Schaden oder dessen Verschlimmerung ist, so behält man immer den Anspruch (...)
Eines hast du in meinen Augen dabei übersehen: ( evtl ) Recht haben ( deine obige These ) und Recht durchsetzen/bekommen. Es freuen sich mindestens zwei Juristen und zwei Gutachter über die Aufgabe, hier eine Entscheidung herbei zu führen. _Während_ der Garantie ( auch der Verlust ist schon bitter bzw viel wert ) bzw Gewährleistung würde ich solche Experimente lassen. Später ( incl zwischenzeitlichen Wertverfall ) und guter selbsteinschätzung "kann ich das überhaupt" ( vgl geschildertes Beispiel Azimuth-Justage am CC-Deck ) kann man sich das überlegen. Vor allem, wenn man sich die Anfangswerte/-einstellungen dokumentiert, und nur gemäßigt dreht ( Stichwort "in den Spiegelkasten fallendes AF-Modul ).
Gruß
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dbhh
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