Zitat:
Zitat von Eyebecks
Ich würde die Kündigung noch mal persönlich übergeben und sicherstellen, dass es dafür einen Zeugen gibt (der kann sich ja vornehm im Hintergrund halten).
Aber ein Einschreiben müsste eigentlich auch ausreichen, auch wenn die Annahme verweigert wird (Verzug?).
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Eine Verweigerung hilft da nicht, auch bei einer annahme verweigerung gild der Brief als Zugestellt.