Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 02.02.2004, 17:29   #4
Photopeter
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: D-49080 Osnabrück
Beiträge: 2.567
Solange du auf öffentlichen Wegen und Plätzen bist, brauchst du keine Genemigung. Wobei es allerdings immer verboten ist, durch Fenster die Innenräume eines Gebäudes abzulichten. (Stacks Schaufensterpuppen sind streng genommen auch nicht erlaubt, aber wo kein Kläger, da kein Richter) Sobald du ein Priatgrundstück betrittst, brauchst du eine Genemigung des Eigentümers (Pächters, Mieters) des Grundstücks. Da vermutlich die Einkaufsmeile Eigentum der Bahn AG ist, kann dich ein Angestellter durchaus daran hindern, dort zu fotografieren. Und du solltest dich tunlichst daran halten. Allerdings spricht auch nichts dagegen, von der Bahn eine Genemigung zu bekommen.

Hier bei uns am Bahnhof gibt es da aber eigentlich keine Probleme, ist mir jedenfaslls noch nicht untergekommen.
__________________
Lebe lange und in Frieden.
Vulkanischer Gruß, Sternzeit 2416,7

Photopeter
Photopeter ist offline   Mit Zitat antworten