Das sind diejenigen Autofahrer, die meinen ein straßenbegleitender GEHWEG (Zeichen 239
), der auch für Radfahrer freigegeben ist, bedeute, dass alle Radfahrer sich gefälligst von IHRER Straße fernzuhalten hätten.
Zum Glück ist es jetzt schon zwei Jahre her, dass mich zuletzt ein PKW mit etwa 15 cm Abstand zu meinem Lenkerende überholt hat (mehr Platz war an der Stelle auch nicht), von mir diesbezüglich zur Rede gestellt, meinte die Fahrerin, da sei ja ein 'Veloweg' - und ich hätte ja wohl auf der Straße nichts verloren.
Sehr bedenklich, wie ich finde. Solche Menschen kennen zwar die Regeln selbst nicht, meinen aber sie dürften jemanden wegen eines Verstosses gegen ihre gefühlte Verkehrsordnung durch massive Gefährdung 'strafen'.
Ob sie sich klar war, damit zumindest billigend schwersten Schaden für Leib und Leben meinerseits in Kauf zu nehmen?