Zitat:
Zitat von pavlov991
Wenn ich die DSGVO nun richtig interpretiere, gibt es für mich folg. Möglichkeiten, um nicht eines Tages hinter den Gittern aufzuwachen: - Hobby aufgeben und meine tolle Sony A 77 II verkaufen.
- Sony A 77 II behalten, aber ab jetzt nur noch Blümchen fotografieren.
- Sony A 77 II verkaufen und eine analoge Kamera kaufen.
- Sony A 77 II behalten, aber nur meine Kinder formatfüllen aufnehmen.
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Hi Leonid
ich habe gerade wieder 40 Bilder in die Dropbox gepackt und Sportler/innen, Eltern und Vereins-HP zur Verfügung gestellt.
Ich lasse es darauf ankommen!
Ich bin absolut davon überzeugt, dass mich keiner auf Kieker hat und dass ich nicht in Gefahr bin. >>> Begründetes Interesse, oder wie der exakte Wortlaut noch war.
Ich bin aber auch kein Idiot (glaube ich). Ich veröffentliche schon lange nur noch Bilder, bei denen der Sportler nicht zu identifizieren ist. Allein schon aus Respekt vor dem Persönlichkeitsrecht.
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Bild in der Galerie
Zitat:
Zitat von embe
Klingt gut. Aber warum hat die DSGVO hier keinerlei Relevanz?
Ich dachte bislang das Erstellen der digitalen Aufnahme fiele bereits in deren Geltungsbereich?
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Das ist doch keine sinnvolle Grundlage für ein weiteres Handeln. Dass die Erstellung eines digitalen Bildes einer Datenverarbeitung nahe kommt, heisst doch nicht zwingend, dass es eine ist oder so interpretiert wird.
Auch wenn sich unsere Regierung hier gefühlt nicht mit Ruhm bekleckert, ist es sicherlich nicht in ihrem Sinne Eventfotografie für Amateure unmöglich zu machen. Auch Bundestagsabgeordnete machen Bilder mit Menschen drauf und werden sie mal online stellen.
Also, macht Jagd auf sie und beendet diesen Wahnsinn*.
* ist nicht ernst gemeint.