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Zitat von Gerhard55
1. betrifft ausschließlich Unternehmen und Unternehmer, die personenbezogene Daten von Dritten speichern und verarbeiten (lassen), nicht Privatpersonen
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Das wäre schön, aber ich denke, es betrifft "uns alle"
Zitat:
Art. 2 Absatz 2c: Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten ... durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten
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Das heisst aber nur, das du noch deine Kinder fotographieren darfst,
und die Bilder dann privat in ein Album kleben.
Das Veröffentlichen eines Fotos wie "verkaufsoffener Samstag in der Stadt"
in Social Media Netzwerken ist dadurch schon nicht mehr abgedeckt
und wird swiw dann schon mit Bußgeld "geahndet"