Ich bin beruflich auch durch die neue Verordnung betroffen und überprüfe derzeit meine Datenverarbeitungs-, -speicherungs- und Sicherheitsmaßnahmen. Mein derzeitiger Wissensstand:
- 1. betrifft ausschließlich Unternehmen und Unternehmer, die personenbezogene Daten von Dritten speichern und verarbeiten (lassen), nicht Privatpersonen
2. erweitert und ersetzt das bisher schon vorhandene Bundesdatenschutzgesetz, gilt im gesamten EU-Raum
3. definiert klare Spielregeln im Gegensatz zum BDSG, sowohl im Vorfeld als auch im Schädigungsfall
4. Beweislastumkehr im Vergleich zu BDSG: bis jetzt muss der Geschädigte beweisen, dass er geschädigt wurde, ab 25.05.18 muss der Unternehmer beweisen, dass er alles unternommen hat, um einem anderen keinen Schaden zuzufügen.
5. im Schadensfall drohen hohe Strafen für den Unternehmer
Fortsetzung folgt
__________________
Viele Grüße
Gerhard
Geändert von Gerhard55 (03.04.2018 um 18:44 Uhr)
|